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Mieterhöhung prüfen: Was ist erlaubt?
🇺🇸 Read this article in EnglishEine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist höchstens alle 15 Monate möglich und darf innerhalb von drei Jahren 20 % nicht übersteigen, in vielen Städten nur 15 % (Kappungsgrenze). Sie haben bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang Zeit, um zuzustimmen. Bei Index- und Staffelmieten gelten eigene Regeln.
Eine Mieterhöhung muss schriftlich (in Textform) erfolgen und begründet sein. Prüfen Sie sie in Ruhe, bevor Sie zustimmen.
Schritt für Schritt
- Form prüfen
Die Erhöhung muss in Textform zugehen und begründet sein, z. B. mit dem Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder einem Gutachten.
- Sperrfrist kontrollieren
Die Miete muss seit mindestens 15 Monaten unverändert sein, bevor die neue Miete gilt; das Erhöhungsverlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung kommen.
- Kappungsgrenze berechnen
Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um höchstens 15 %.
- Mietspiegel vergleichen
Prüfen Sie, ob die neue Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete für Ihre Wohnung liegt.
- Überlegungsfrist nutzen
Sie haben bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang Zeit zur Zustimmung. Die erhöhte Miete gilt frühestens ab dem dritten Monat.
- Teilweise zustimmen
Ist nur ein Teil berechtigt, können Sie diesem Teil zustimmen. Der Vermieter muss für den Rest klagen.
Arten der Mieterhöhung
| Art | Regeln |
|---|---|
| Vergleichsmiete | Begründung z. B. mit Mietspiegel; Kappungsgrenze und 15-Monats-Frist |
| Modernisierung | Ein Teil der Modernisierungskosten darf umgelegt werden, mit Obergrenzen pro Quadratmeter |
| Indexmiete | folgt dem Verbraucherpreisindex, frühestens jährlich anpassbar |
| Staffelmiete | Erhöhungen stehen bereits im Vertrag |
Passt die neue Miete in Ihr Budget?
Wie viel Miete kann ich mir leisten?Ihre maximale Warmmiete nach der Drittel-RegelZum Rechner →Häufige Fragen
Kann ich bei einer Mieterhöhung kündigen?
Ja, Mieter haben ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang der Erklärung.
Muss ich einer Erhöhung bei einer Indexmiete zustimmen?
Nein, die Anpassung erfolgt durch Erklärung des Vermieters. Prüfen Sie aber die Berechnung anhand des Verbraucherpreisindex.