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Autounfall: Was tun? Schritt für Schritt richtig reagieren

Aktualisiert am 28.10.2026 2 Min. Lesezeit Von der WieHow – Home, Energy & Money Guides-Redaktion
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Kurz erklärt

Unfallstelle sichern, Verletzte versorgen und bei Personenschaden die Polizei rufen. Daten mit dem Unfallgegner austauschen, Fotos machen und einen Unfallbericht ausfüllen. Kein Schuldanerkenntnis abgeben und den Schaden zeitnah der Versicherung melden. Bei unverschuldeten Unfällen können Sie in der Regel einen eigenen Gutachter beauftragen.

Auch kleine Unfälle sind stressig. Wer die wichtigsten Schritte kennt, vermeidet Fehler, die später Geld kosten können.

Schritt für Schritt

  1. Unfallstelle sichern

    Warnblinker an, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen.

  2. Erste Hilfe leisten

    Verletzte versorgen und den Notruf 112 wählen. Bei Personenschaden immer die Polizei rufen.

  3. Daten austauschen

    Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners notieren. Zeugen um ihre Kontaktdaten bitten.

  4. Fotos machen

    Unfallstelle, Fahrzeugpositionen, Schäden, Kennzeichen und Straßenverhältnisse fotografieren.

  5. Unfallbericht ausfüllen

    Der Europäische Unfallbericht hilft, den Hergang festzuhalten. Nur Tatsachen eintragen.

  6. Keine Schuld anerkennen

    Bleiben Sie sachlich und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab – die Haftung klären die Versicherer.

  7. Schaden melden

    Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer Versicherung, auch wenn Sie nicht schuld sind.

  8. Gutachten beauftragen

    Bei unverschuldeten Unfällen mit größerem Schaden können Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen; die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Wer zahlt was?

SituationWer zahlt
Unfallgegner ist schulddessen Kfz-Haftpflicht: Reparatur, Gutachter, Mietwagen oder Nutzungsausfall
Sie sind schuldIhre Haftpflicht für den Gegner, Ihre Vollkasko für Ihr Auto
TeilschuldAufteilung nach Haftungsquote
Fahrerflucht des GegnersVollkasko oder Verkehrsopferhilfe (bei Personenschäden)
Kleine Schäden: Bei selbst verschuldeten Bagatellschäden kann es günstiger sein, selbst zu zahlen, um die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden. Viele Versicherer erlauben, den Schaden nachträglich zurückzukaufen.

Häufige Fragen

Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?

Bei Verletzten, Unklarheiten, Streit über den Hergang oder Verdacht auf Alkohol ja. Bei klaren Blechschäden ist es nicht zwingend, kann aber helfen.

Was ist eine Bagatellgrenze?

Bei kleinen Schäden unter etwa 750 € erkennen Gerichte meist nur einen Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens an.

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