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Autounfall: Was tun? Schritt für Schritt richtig reagieren
🇺🇸 Read this article in EnglishUnfallstelle sichern, Verletzte versorgen und bei Personenschaden die Polizei rufen. Daten mit dem Unfallgegner austauschen, Fotos machen und einen Unfallbericht ausfüllen. Kein Schuldanerkenntnis abgeben und den Schaden zeitnah der Versicherung melden. Bei unverschuldeten Unfällen können Sie in der Regel einen eigenen Gutachter beauftragen.
Auch kleine Unfälle sind stressig. Wer die wichtigsten Schritte kennt, vermeidet Fehler, die später Geld kosten können.
Schritt für Schritt
- Unfallstelle sichern
Warnblinker an, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen.
- Erste Hilfe leisten
Verletzte versorgen und den Notruf 112 wählen. Bei Personenschaden immer die Polizei rufen.
- Daten austauschen
Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners notieren. Zeugen um ihre Kontaktdaten bitten.
- Fotos machen
Unfallstelle, Fahrzeugpositionen, Schäden, Kennzeichen und Straßenverhältnisse fotografieren.
- Unfallbericht ausfüllen
Der Europäische Unfallbericht hilft, den Hergang festzuhalten. Nur Tatsachen eintragen.
- Keine Schuld anerkennen
Bleiben Sie sachlich und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab – die Haftung klären die Versicherer.
- Schaden melden
Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer Versicherung, auch wenn Sie nicht schuld sind.
- Gutachten beauftragen
Bei unverschuldeten Unfällen mit größerem Schaden können Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen; die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Wer zahlt was?
| Situation | Wer zahlt |
|---|---|
| Unfallgegner ist schuld | dessen Kfz-Haftpflicht: Reparatur, Gutachter, Mietwagen oder Nutzungsausfall |
| Sie sind schuld | Ihre Haftpflicht für den Gegner, Ihre Vollkasko für Ihr Auto |
| Teilschuld | Aufteilung nach Haftungsquote |
| Fahrerflucht des Gegners | Vollkasko oder Verkehrsopferhilfe (bei Personenschäden) |
Häufige Fragen
Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?
Bei Verletzten, Unklarheiten, Streit über den Hergang oder Verdacht auf Alkohol ja. Bei klaren Blechschäden ist es nicht zwingend, kann aber helfen.
Was ist eine Bagatellgrenze?
Bei kleinen Schäden unter etwa 750 € erkennen Gerichte meist nur einen Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens an.