Einspeisevergütung erklärt: Was bekomme ich für meinen Solarstrom?

Aktualisiert am 28.10.2026 2 Min. Lesezeit Von der WieHow – Home, Energy & Money Guides-Redaktion
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Kurz erklärt

Für neue PV-Anlagen bis 10 kWp mit Teileinspeisung gibt es derzeit knapp 8 Cent pro kWh, garantiert für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Bei Volleinspeisung ist der Satz höher, dafür nutzen Sie keinen eigenen Strom. Weil Netzstrom rund 30–40 Cent kostet, ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde mehr als viermal so viel wert wie eine eingespeiste.

Inhalt
  1. Wie hoch ist die Vergütung?
  2. Teil- oder Volleinspeisung?
  3. Neue Regeln seit 2025
  4. Was passiert nach 20 Jahren?

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) war lange der Hauptgrund für Photovoltaik auf dem Dach. Heute ist sie deutlich niedriger, sorgt aber weiterhin für planbare Einnahmen über zwei Jahrzehnte.

Wie hoch ist die Vergütung?

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWpknapp 8 ct/kWhrund 12–13 ct/kWh
Anteil 10–40 kWpknapp 7 ct/kWhrund 10–11 ct/kWh

Die Sätze sinken halbjährlich leicht (Degression). Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme – er gilt dann für die gesamte Förderdauer. Die aktuellen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur.

Teil- oder Volleinspeisung?

Bei der Teileinspeisung verbrauchen Sie Ihren Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ein. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz, dafür ist die Vergütung höher. Für die meisten Eigenheime lohnt sich die Teileinspeisung, weil selbst genutzter Strom den teuren Netzbezug ersetzt.

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Neue Regeln seit 2025

  • Neue Anlagen erhalten in Zeiten negativer Börsenstrompreise keine Vergütung; die ausgefallenen Zeiten werden am Ende des Förderzeitraums angehängt.
  • Ohne intelligentes Messsystem ist die Einspeiseleistung neuer Anlagen vorerst auf einen Teil der Modulleistung begrenzt.
  • Ein Speicher oder flexible Verbraucher wie Wärmepumpe und E-Auto helfen, Mittagsspitzen selbst zu nutzen.

Was passiert nach 20 Jahren?

Ältere Anlagen, deren Förderung ausgelaufen ist, dürfen weiter einspeisen und erhalten dann einen marktorientierten Wert, der meist niedrig ist. Für sie lohnt sich vor allem die Umstellung auf Eigenverbrauch.

Tipp: Melden Sie Ihre Anlage rechtzeitig im Marktstammdatenregister an. Ohne Registrierung kann der Netzbetreiber die Vergütung zurückhalten.

Häufige Fragen

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind die Einnahmen seit 2022 einkommensteuerfrei.

Wer zahlt die Einspeisevergütung aus?

Der Netzbetreiber, meist als monatlicher Abschlag oder jährliche Abrechnung.

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