Mieterstrom: Solarstrom für Mieter erklärt
🇺🇸 Read this article in EnglishBeim Mieterstrom liefert der Vermieter oder ein Dienstleister Solarstrom vom eigenen Dach direkt an die Mieter im Haus. Der Preis darf höchstens 90 % des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen, und die Teilnahme ist freiwillig. Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gibt es seit 2024 zudem ein einfacheres Modell, bei dem Bewohner Solarstrom anteilig nutzen.
Inhalt
Rund die Hälfte der Menschen in Deutschland wohnt zur Miete. Mieterstrom-Modelle sollen auch ihnen günstigen Solarstrom ermöglichen.
So funktioniert Mieterstrom
- Auf dem Dach des Mehrfamilienhauses wird eine PV-Anlage installiert.
- Der erzeugte Strom wird direkt an teilnehmende Mieter im Gebäude geliefert.
- Reicht der Solarstrom nicht, liefert der Anbieter zusätzlich Netzstrom – Mieter haben also immer eine Vollversorgung.
Wichtige Regeln
- Preisobergrenze: höchstens 90 % des Grundversorgungstarifs im Netzgebiet.
- Freiwillig: Mieter können auch einen anderen Stromanbieter wählen; der Mieterstromvertrag darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden.
- Förderung: Für Mieterstrom gibt es einen Mieterstromzuschlag für den Anlagenbetreiber.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Seit 2024 können Solarstrom auch ohne vollständige Stromlieferverträge anteilig auf die Bewohner verteilt werden. Sie beziehen den Reststrom weiter von ihrem eigenen Anbieter. Das senkt den Aufwand für Vermieter und Eigentümergemeinschaften.
Alternative: Balkonkraftwerk
Gibt es im Haus keinen Mieterstrom, können Mieter mit einem Balkonkraftwerk selbst Solarstrom erzeugen:
Balkonkraftwerk-RechnerErsparnis und Amortisation Ihres SteckersolargerätsZum Rechner →Häufige Fragen
Muss ich am Mieterstrom teilnehmen?
Nein. Die Wahl des Stromanbieters bleibt frei, auch in Häusern mit Mieterstrom-Angebot.
Was passiert, wenn die Sonne nicht scheint?
Dann liefert der Mieterstromanbieter Netzstrom. Die Versorgung ist jederzeit gesichert.