Steuererklärung: Diese Kosten können Arbeitnehmer absetzen
🇺🇸 Read this article in EnglishArbeitnehmer bekommen im Durchschnitt mehrere Hundert Euro zurück, wenn sie eine Steuererklärung abgeben. Absetzen lassen sich unter anderem Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Homeoffice-Tage, Fortbildungen, Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Versicherungsbeiträge. Liegen Ihre Werbungskosten über der Pauschale von 1.230 €, lohnt sich das Sammeln von Belegen besonders.
Für viele Arbeitnehmer ist die Steuererklärung freiwillig – und lohnt sich trotzdem. Mit Online-Steuerprogrammen oder dem kostenlosen Portal ELSTER ist sie schneller erledigt als gedacht.
Werbungskosten
Bis 1.230 € pro Jahr berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Darüber zählt jeder Euro:
- Entfernungspauschale für den Arbeitsweg, pro Entfernungskilometer und Arbeitstag – unabhängig vom Verkehrsmittel.
- Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr.
- Arbeitsmittel wie Laptop, Fachliteratur oder Berufskleidung.
- Fortbildungskosten und Bewerbungskosten.
- Kontoführungsgebühren werden oft pauschal mit 16 € anerkannt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker
| Art | Steuerermäßigung |
|---|---|
| Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Gartenpflege) | 20 % der Kosten, höchstens 4.000 € pro Jahr |
| Handwerkerleistungen | 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr |
Wichtig: Nur Arbeits- und Fahrtkosten zählen, nicht das Material. Bezahlen Sie per Überweisung, nicht bar.
Sonderausgaben und Vorsorge
- Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
- Kirchensteuer und Spenden
- Kinderbetreuungskosten
Die Erstattung lässt sich sinnvoll anlegen:
Zinseszinsrechner mit SparrateSo wächst Ihr Vermögen über die JahreZum Rechner →Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Wer nicht verpflichtet ist, kann die Erklärung bis zu vier Jahre rückwirkend freiwillig abgeben. Für Pflichtveranlagungen gelten feste Fristen.
Lohnt sich ein Lohnsteuerhilfeverein?
Für Arbeitnehmer mit komplexeren Fällen oft ja; die Mitgliedsbeiträge richten sich meist nach dem Einkommen.