Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung: Was deckt was ab?
🇺🇸 Read this article in EnglishDie Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Hausratversicherung ersetzt Einrichtung und Gegenstände, auch nach Einbruchdiebstahl. Überschwemmung, Starkregen und Rückstau sind in beiden nur mit dem Zusatzbaustein Elementarschäden versichert – angesichts zunehmender Unwetter ist er für die meisten Haushalte sinnvoll.
Inhalt
Die Faustregel zur Abgrenzung: Stellen Sie sich vor, Sie drehen Ihr Haus um und schütteln es. Alles, was herausfällt, ist Hausrat. Was fest verbunden bleibt, gehört zum Gebäude.
Die Wohngebäudeversicherung
Sie ist für Eigentümer von Häusern nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber unverzichtbar – und bei einer Baufinanzierung verlangt die Bank sie. Versichert sind in der Regel:
- Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion
- Leitungswasser: Rohrbruch, Frostschäden an Leitungen
- Sturm und Hagel: ab Windstärke 8
Zum Gebäude gehören auch fest eingebaute Dinge wie Heizung, Einbauküche (je nach Vertrag), Fenster, Türen und Sanitäranlagen.
Die Hausratversicherung
Sie ersetzt bewegliche Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert – also zum Neupreis, nicht zum Zeitwert. Versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.
Elementarschäden: der wichtigste Zusatz
Überschwemmung, Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, Erdrutsch, Schneedruck und Erdbeben sind im Grundschutz nicht enthalten. Starkregen kann jedes Haus treffen – nicht nur in der Nähe von Flüssen. Der Elementarbaustein kostet je nach Gefährdungsklasse oft nur einen moderaten Aufschlag. Über eine Pflicht-Elementarschadenversicherung wird politisch seit Längerem diskutiert.
| Schaden | Wohngebäude | Hausrat |
|---|---|---|
| Rohrbruch, Wasser im Keller | Schaden am Gebäude | Schaden an Möbeln und Gegenständen |
| Einbruch | beschädigte Tür und Fenster | gestohlene Gegenstände |
| Starkregen, Überschwemmung | nur mit Elementarschutz | nur mit Elementarschutz |
| Fahrrad gestohlen (unterwegs) | – | nur mit Fahrradklausel |
Sinnvolle Zusatzbausteine
- Grobe Fahrlässigkeit mitversichern – sonst kann der Versicherer kürzen, etwa wenn eine Kerze unbeaufsichtigt brannte.
- Überspannungsschäden durch Blitz.
- Fahrraddiebstahl bei teuren Rädern oder E-Bikes.
- Glasversicherung nur bei großen Glasflächen oder Ceranfeld – oft entbehrlich.
So sparen Sie
- Tarife jährlich vergleichen; die Unterschiede sind groß.
- Eine Selbstbeteiligung von 150–500 € vereinbaren.
- Rauchmelder, Einbruchschutz und Rückstauklappe senken das Risiko – manche Versicherer geben Rabatt.
Häufige Fragen
Brauche ich als Mieter eine Wohngebäudeversicherung?
Nein, die schließt der Vermieter ab und legt sie als Nebenkosten um. Mieter brauchen aber eine eigene Hausratversicherung für ihre Sachen.
Was tun nach einem Schaden?
Schaden sofort melden, Fotos machen, Schaden möglichst gering halten (z. B. Wasser abstellen) und beschädigte Gegenstände nicht vor der Besichtigung entsorgen.